AGB´s Umzugsunternehmen

AGB

Wir möchten das Sie mit unserem Umzugsunternehmen in München und Deutschlandweit sicher umziehen können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Isar Umzüge
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle vertraglich vereinbarten Umzugsleistungen der Isar Umzüge

Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Das Umzugsunternehmen kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

Zusatzleistungen
Das Umzugsunternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert ist.

Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Umzugsunternehmen auszuzahlen.

Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist das Umzugsunternehmen nicht verpflichtet.

Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

Handwerksvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Umzugsunternehmen nur für die sorgfältige Auswahl.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Endladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

Abtretung
Das Umzugsunternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.

Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Etwaige Schäden oder Verluste, welche erst später gemeldet sind, können nicht geltend gemacht werden.

Lagervertrag / Einlagerungen
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. Eine Einlagerung in unseren Räumlichkeiten kann nur erfolgen, wenn wir das Umzugsgut des Kunden komplett an- und auch ausliefern. Eine Selbsteinlagerung (Kundenseitige Anlieferung und Abholung) muss schriftlich im Auftrag vorab mit uns vereinbart werden und beinhaltet immer (aus versicherungstechnischen Gründen) eine von uns gestellte Einlagerungshilfe (Mitarbeiter), welcher im Trägerstundenlohn dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Kosten einer Einlagerung beziehen sich immer auf jeden angefangenen Monat und müssen vor der Auslagerung beglichen werden. Eine Kündigung der Einlagerung kann nur schriftlich und mit einer Frist von mindestens einen Monat erfolgen

Umzugsmaterial
Material, welches vom Kunden bei uns geliehen wurde, muss bis spätestens 2 Wochen nach dem Tag des Umzuges wieder bei der Firma Isar Umzüge abgegeben werden. Im Mietpreis enthalten ist eine einmalige Anlieferung und Abholung des Materials (nur bei Beauftragung des Umzuges). Falls der Kunde sich nicht bis spätestens 2 Wochen nach dem Tag des Umzuges zwecks Terminabsprache/Abholung des Materials bei der Firma Isar Umzüge meldet, bekommt der Kunde den Kauf des Materials in Rechnung gestellt, da dieses dann als Kaufmaterial abgerechnet sein muss.

Schadensanzeige
(1) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt (§ 438 Abs. 3 HGB).

(2) Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens 1 Tag nach der Ablieferung angezeigt gemeldet ist, sowie wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt ist. (§§ 451 f HGB)
(3) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu erstatten; die Übermittlung der Schadensanzeige kann mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB)
(4) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Anlieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.
(5) Bei einem Schadensfall, darf kein Geld von der vereinbarten Rechnungssumme vom Absender einbehalten werden. Der Schaden wird separat über die Versicherung geklärt. Handelt der Absender gegen diese Vereinbarung, gilt dies als Vertragsbruch und kann zur Anzeige führen.

besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist das Umzugsunternehmen von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen des Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht entspricht, sofern das Umzugsunternehmen auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung dennoch verlangt ist; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.

Haftungsgrenze
Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620 je m³ Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. (§ 451 e HGB)

Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert ist. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert müssen.

Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Anlaufwege
Bei unseren Angeboten setzen wir voraus, dass wir mit dem Transportfahrzeug in einer max. Entfernung zum Hauseingang von 5m be- und entladen können. Sofern uns der Kunde nicht mit einer Halteverbotszone beauftragt hat und auch nicht selbst die Be- oder Entladezone freihält, berechnen wir zusätzlich Tragewege im Stundenlohn.

Aufrechnungsverbot
Nach § 309 Nummer 3 BGB: Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

Schlichtung
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen, können sich die Auftraggeber kostenfrei an eine Schiedsstelle des Bundesverbandes Möbelspedition (AMÖ) wenden. Strittige Angelegenheiten prüfen wir sofort vor Ort; die Speditionen sind verpflichtet, sich an die Schiedssprüche des Gremiums zu halten.

Halteverbotszonen

Halteverbotszonen können wir bis spätestens 3 Wochen vor Umzugstag zu den üblichen Genehmigungskosten bei dem jeweiligen Amt beantragen. Bei kürzerer Bearbeitungszeit, können die Kosten für die Genehmigung entsprechend steigen. Dies istvon Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Die bei kürzerer Bearbeitungszeit entstehenden höheren Gebühren, müssen wir zusätzlich berechnen. Bei fragen kontaktieren Sie uns Umzug München

Fautfracht
Bei Kündigung des Auftrages durch den Absender, kann der Frachtführer nach § 415 HGB ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.